
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich oder
per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie
jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als
7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
Bitte beachten Sie unsere separat ausgewiesenen Gebühren unter Punkt 5.2.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise
nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 25%
des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den
Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Nach
Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt. Bei
kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist
der komplette Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort
fällig.
Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis sofort in
voller Höhe fällig werden.
Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:
a) Kreditkarte
Der Anzahlungsbetrag von 25% des Reisepreises wird sofort nach
Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor
Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
b) Überweisung
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein per Post an
die von Ihnen angegebene Anschrift eine Anzahlungsrechnung und eine Rechnung
über den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung muss so rechtzeitig unter Angabe
der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem
Reisetermin bei uns eingeht.
Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei
speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht
eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich. Für
nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center unter: +49 69 9588-1912
von Montag - Freitag 09:00 – 17:30 Uhr (MEZ) gerne zur Verfügung. Leisten Sie
die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1,
18 zu belasten. Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei
der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und
evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor
Vertragsschluss
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen
sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben
sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs),
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie
berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung
der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
4.2 Preisänderungen
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Gebühren, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 18
aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In
diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.2 Gebühren
Wünschen Sie nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei
einem Rücktritt Ihrerseits. Daher müssen wir Ihnen die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten. Bitte beachten Sie folgende Gebührenordnung:
1. Bei manueller Erstellung einer Buchung durch das Service Team, sofern
gewünschtes Hotel/gewünschte Daten online buchbar sind, erheben wir eine
Servicegebühr in Höhe von EUR 5,- pro manuell durchgeführten Buchungsauftrag.
2. Rechnungsänderungen werden mit einer Servicegebühr in Höhe von EUR
10,- pro Rechnungsdokument berechnet.
3. Buchungsänderungen (Änderung der An- und Abreisedaten, Zimmerkategorie,
Namensänderungen) werden Ihnen mit einer Servicegebühr in Höhe von
EUR 18,- pro Buchung in Rechnung gestellt.
4. Stornierungsgebühren berechnen wir mit einer Servicegebühr in Höhe von EUR 25,- pro storniertem Zimmer. Eine Umbuchung in ein anderes Hotel wird wie eine Stornierung behandelt.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen
Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem
Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den
Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall
schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18
unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als
auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung
von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu
bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe
Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen
Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Sie erreichen TRADEFAIRS unter der Telefonnummer +49 69 9588-1912 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 09:00-17:30 Uhr MEZ
Fax +49 69 9588-1913
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag
genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die oben genannte
Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den
Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt
haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dies
gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziff. 10.5. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte
ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren. Die so genannte „Black List“ ist u. a. auf folgender Internetseite
abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf"
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z. B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
13.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt.
14. Rechtswahl
Auf das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei
Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
15. Versicherungen
15.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu
verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§
651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der
Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den
Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
zugestellt.
15.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl.
Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und
sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des
speziellen Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet
neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
16. Gerichtsstand
16.1 Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen uns ist Frankfurt am
Main.
16.2 Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main
vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare,
nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig.
Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren
Rücktrittsbedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen.